KOSTENZUSCHUSS
1. ÄRZTLICHE NOTWENDIGKEIT
Fast alle Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für eine Ernährungsberatung, wenn diese mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (Überweisung) empfohlen wird. Weiter unten findest Du eine Vorlage zum Ausdrucken.
Die Vorraussetzungen für eine ärztliche Überweisung findest Du im letzten Reiter. 2. KRANKENKASSEN-ANTRAG
Stelle Deiner Krankenkasse nun einen Antrag auf Kostenübernahme (Download siehe unten). Reiche diesen zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ein.
Solltest Du Hilfe dabei benötigen, melde Dich sehr gerne bei mir! 3. TERMIN NACH ZUSAGE
Erhältst du eine Zusage, hast Du Anspruch auf 5 bezuschusste Ernährungsberatungen innerhalb der nächsten 12 Monate. Die Zusage sollte vor Beginn der Beratung erfolgen!
4. KOSTENERSTATTUNG
Nach Beendigung der Beratungen reichst Du die Rechnungen bei Deiner Krankenkasse ein und erhältst einen Großteil der Kosten zurück.
Bei weiteren Fragen unterstütze ich Dich gerne! VORAUSSETZUNGEN
Mit einer der folgenden diagnostizierten Erkrankungen oder Symptome hast Du Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse:
Übergewicht mit Folgeerkrankung
Schwangerschaft & Stillzeit
Stoffwechselerkrankungen
Herz- Kreislauferkrankungen
Nierenerkrankungen
Störungen des Verdauungssystems
Fehl- & Mangelernährung
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DER KRANKENKASSENZUSCHUSS
Deine Krankenkasse* beteiligt sich an den Kosten für eine Ernährungsberatung, wenn diese mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung empfohlen wird.
Überprüfe oben in "Voraussetzungen", ob Du Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss hast und lies in den einzelnen Schritten nach, wie du einen Kostenzuschuss beantragst.
*außer die AOK
Überprüfe oben in "Voraussetzungen", ob Du Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss hast und lies in den einzelnen Schritten nach, wie du einen Kostenzuschuss beantragst.
*außer die AOK